Newsarchiv
Umstrukturierung der gewerblichen Ausbildung [O25]
- Prozessorientierung
- verantwortliches Handeln im Rahmen des Qualitätsmanagements
- eigenverantwortliche Disposition und Terminverantwortung
- betriebswirtschaftliche Kompetenz
Das sind die Merkmale der veränderten Facharbeiterprüfung. Die neu geordnete Berufsausbildung soll dazu befähigen, den erlernten Beruf selbständig als auch in selbstorganisierten und funktionsintegrierten Gruppen ausüben zu können.
WAS IST NEU?
Die Berufsbezeichnungen (z.B. Industriemechaniker/in) bleiben erhalten, wobei die Fachrichtungen (z.B. Maschinen und Systemtechnik) entfallen. Die einzelnen Berufe werden in der Ausbildungsordnung festgelegte Einsatzgebiete haben, (Feingerätebau, Instandhaltung, Maschinen- und Anlagenbau, Produktionstechnik) das vom Ausbildungsbetrieb bestimmt wird und nicht wie bisher im Ausbildungsvertrag aufgeführt werden muß.
Um diese Zielsetzung zu realisieren sind in einem Umfang von 21 Monaten, das entspricht der Hälfte der Ausbildungszeit, gemeinsame Kernqualifikationen für alle industriellen Metallberufe definiert. Diese werden über den gesamten Ausbildungszeitraum zusammen mit den Fachqualifikationen pro Beruf integriert vermittelt. Den jeweiligen berufsspezifischen Fachqualifikationen ist ein für alle Berufe einheitlicher Begriff „Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet“ zugeordnet worden. Die handlung- und prozessorientierte Ausbildung orientiert sich an dem Modell der Vollständigen Handlung.
Das Modell umfasst sieben Zyklen:
- Informieren
- Planen
- Entscheiden
- Durchführen
- Kontrollieren
- Bewerten
- Qualität sichern.
Diese Zyklen werden in einem Handlungskreis dargestellt dadurch soll verdeutlicht werden, das die Inhalte der Zyklen immer wieder abgearbeitet werden müssen. Ziel der Handlungsorientierten Ausbildung ist die Vermittlung von Handlungs-kompetenz. Die Definition der Handlungskompetenz ist die Fähigkeit zur selbst-ständigen Planung, Durchführung und Kontrolle von Aufträgen, dies unterscheidet Fachkräfte von Anlernkräften. Die Selbstständigkeit ist deshalb das verbindliche Ausbildungsziel. Diese soll durch selbstständiges Lernen vermittelt werden. Die Selbstlernkompetenz der Fachkräfte ist die Voraussetzung für die Bewältigung des technischen und organisatorischen Wandels in unserer Arbeitswelt.
Für die Prozessorientierte Ausbildung müssen die für den Arbeitsprozess notwendigen Qualifikationen, entsprechend dem jeweils aktuellen Stand der Technik, vermittelt werdenIm Rahmen „Projekt Ausbildung 2006“ hat deshalb die Firma Sembach in drei PC -Arbeitsplätze mit umfangreicher Lern und Simulationssoftware investiert, die im Schulungsraum der Lehrwerkstatt installiert sind. Die moderne Arbeitswelt erfordert vom zukünftigen Facharbeiter/- in folgende Fähigkeiten:
- Planen und Organisieren der Arbeitsabläufe
- Auswahl von geeigneten Fertigungsverfahren
- Arbeitsdurchführung
- Arbeitsdurchführung und -ergebnisse feststellen, dokumentieren und bewerten
- Berücksichtigung von betriebswirtschaftlicher, sicherheitstechnischer und ökologischer Gesichtspunkte
- Betriebliche und technische Kommunikation, Arbeit in Teams sowie Kundenorientierung.
Nicht nur die Ausbildung ist der neuen beruflichen Anforderungen angepasst worden, sondern auch die Prüfung:
Es gibt jetzt eine „ gestreckte Abschlußprüfung“ bestehend aus Teil 1 (alte Zwischenprüfung) und einem Teil 2 (Abschlußprüfung).
Das heißt: Das Ergebnis der Abschlußprüfung Teil 1, fließt mit 40% in das Gesamtergebnis der gestreckten Abschlußprüfung ein.
Somit ist die Abschlußprüfung Teil 1 keine selbstständige Teilprüfung, sondern ein Teil der Gesamtprüfung.

