4-Punkt-Biegefestigkeit

10.5.1.2    4-Punkt-Biegefestigkeit

 

Das Prüfgerät besteht wie bei dem 3-Punkt-Biegeverfahren aus zwei Auflagern, bei identischen Spezifikationen. Zwei Belastungsstäbe, deren Mittelachsenabstand die Hälfte der Stützweite beträgt (siehe Tabelle 33) sind symmetrisch auf ± 0,2 mm genau zwischen den Auflagestäben angebracht, und die Last wird rechtwinklig auf den Probekörper übertragen. Die beiden Belastungsstäbe müssen um ihre Längsachse frei rotieren können und zudem unabhängig voneinander um eine Achse parallel zur Längsachse der Probekörper rotieren können. Auf diese Weise kann eine optimale Ausrichtung der Belastungs- und Auflagestäbe erreicht werden.

 

Prinzipaufbau des 4-Punkt-Biegeversuchs

Bild 213: Prinzipaufbau des 4-Punkt-Biegeversuchs


Die Probekörper müssen nach den in Tabelle 33 und Bild 213 angegebenen Abmessungen entsprechend ihrer Gruppeneinteilung angefertigt werden (siehe DIN EN 60 672-1 und DIN EN 843-1). Die Probenherstellung sollte an das zu erwartende Bauteilherstellungsverfahren angepasst werden (siehe S. 70–76). Jede Oberflächenbehandlung, wie Schleifen, Scheuern etc., sollte vermerkt werden und der Oberfläche des Bauteils entsprechen, da die Bruchfestigkeit von Keramiken durch die Oberflächenbeschaffenheit beeinflusst werden kann. Die Mindestprobenkörperanzahl für jede Prüfung beträgt 10.

 

Festigkeitsprobenkörper und Prüfgerätdimensionen

Tabelle 33: Festigkeitsprobenkörper und Prüfgerätdimensionen