Biegefestigkeit

10.5 Messverfahren

 

10.5.1 Biegefestigkeit

 

Die bei einer Biegeprüfung festgestellte Bruchfestigkeit hängt von vielen Faktoren ab, zu denen Probekörperabmessungen, Querschnittsgeometrie, Oberflächenbeschaffenheit, Belastungsgeschwindigkeit, Umgebungsfeuchtigkeit, Geometrie des Prüfgeräts und Vorgehensweise gehören. Das Ergebnis einer solchen Prüfung liefert einen Anhaltswert über die Größenordnung der Festigkeitseigenschaften des Werkstoffs, kann aber nicht direkt als Konstruktionsgrundlage herangezogen werden. Es eignet sich für die Qualitätssicherung und für den breit angelegten Vergleich verschiedener Werkstoffe, vorausgesetzt, dass alle oben genannten Parameter konstant sind. In der Praxis werden der 3-Punkt-Biegeversuch und der 4-Punkt-Biegeversuch eingesetzt.

Die für die Prüfung erforderliche Vorrichtung besteht aus

  • mechanischen Prüfmaschinen, durch die eine Last auf einen Probekörper mit konstanter Laststeigerungsrate aufgebracht werden kann und die eine Erfassung der Lastspitze mit einer Genauigkeit von ± 1 % erlaubt,
  • einer Probenbelastungsvorrichtung, deren Geometrie und Abmessungen für die Prüfung geeignet sind,
  • einem Feinlängenmessgerät entsprechend ISO 3 611, mit dem Probenmessungen auf ± 0,01 mm genau gemessen werden können,
  • einem Distanzmikroskop, einer ISO 6 906 entsprechenden Schiebelehre oder einem sonstigen Messgerät, um den Abstand zwischen der Mittelachse der Probekörperauflagen und der Belastungsstäbe auszumessen.